Zeitzonentarif

Zeitzonentarif
Zeit|zonentarif,
 
Fernsprechverkehr: der gebräuchlichste Tarif für die Benutzung öffentlicher Fernmeldenetze im Fernverkehr. Die Tarifhöhe wird bestimmt durch die Dauer, die Entfernung nach Zonen und den Zeitpunkt, zu dem die Verbindung stattfindet. Im handvermittelten Dienst wird die Dauer durch Gesprächszeitmesser ermittelt. In Wählnetzen wird die Zone automatisch in entsprechende Zeitimpulse für die Gebührenerfassung umgesetzt (Zeitimpulszählung).

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Zeit|zo|nen|ta|rif, der: Tarif für die Benutzung öffentlicher Fernmeldenetze, dessen Höhe durch die Dauer der Benutzung u. die nach Zonen gemessene Entfernung bestimmt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zeittakt — Zeit|takt 〈m. 1; Tel.〉 einer Gebühreneinheit entsprechende Zeiteinheit * * * Zeit|takt, der: 1. (Telefonie) festgelegte Dauer der Zeiteinheit, in der für eine Gebühreneinheit telefoniert werden kann. 2. (bes. Verkehrsw.) (stets gleiche) Länge des …   Universal-Lexikon

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